Österreichischer Bundesfachverband für Kickboxen

Präsident: Peter Land, 8020 Graz-Heimgartenweg 26

Tel.: 0316/585980, FAX: 0316/585605

e-mail: kickboxen@utanet.at

 

 

 

Graz, 24. April 2002

 

 

 

Liebe Sportkameraden!

 

 

 

Richtlinien bei der Staatsmeisterschaft 2002 im Leichtkontakt

 

 

Die Startgebühr bei Staatsmeisterschaften (ÖSTM) im Semi-, Leicht- u. Vollkontakt des Österreichischen Bundesfachverbandes für Kickboxen (ÖBFK) beträgt

 

EURO 11,--

 

Alle Personen, die die Sporthalle in Lenzing betreten, müssen beim Eingang EURO 4,-- bezahlen.

Das Betreten der Sporthalle in Lenzing ist nur mit Turnschuhen oder barfuß gestattet.

 

Bei der Abwaage werden

 

EURO 7,--

 

von jedem Kämpfer/Kämpferin als Restbetrag auf die Startgebühr, die EURO 11,-- beträgt, eingehoben.

 

Alle Vorstandsmitglieder, Funktionäre des ÖBFK für die Staatsmeisterschaft, die Schiedsrichter und das Kampfgericht der Staatsmeisterschaft, bekommen die EURO 4,--

nach den Ausscheidungskämpfen bzw. nach den Finalkämpfen zurückerstattet.

 

Es wird keine Coach- bzw. Betreuergebühr zurückerstattet.

 

Den Restbetrag der Eintrittsgelder erhält der ausrichtende Verein.

 

 

 

Teilnahmeberechtigt:

 

Alle Österreichischen Staatsbürger, die Mitglied des ÖBFK sind, und einen ordentlichen Sportpaß und eine gültige Wettkampflizenz/Jahressichtmarke 2002 besitzen, sind teilnahmeberechtigt.

 

Alle Teilnehmer müssen die jährliche ärztliche gültige Bestätigung im Sportpaß vorweisen.

 

Fehlt die gültige ärztliche Erstuntersuchung oder ist diese nicht ordnungsgemäß im Sportpaß eingetragen und vom Arzt abgestempelt, darf der Kämpfer/Kämpferin

nicht starten!

 

Ausländerregelung:

 

Kickboxer ohne Österreichische Staatsbürgerschaft sind nur bei den Österreichischen Staatsmeisterschaften startberechtigt, wenn sie alle unten angeführten Punkte erfüllen:

 

1.  Sie müssen in Österreich wohnen.

2.  Sie müssen in Österreich arbeiten.

3.  Sie müssen seit mindestens 4 Jahren im Besitz eines ordentlichen Sportpasses des ÖBFK

     mit gültiger Wettkampflizenz/Jahressichtmarke sein.

4.    Sie müssen bis zum Beginn der Staatsmeisterschaft mindestens 15 Kämpfe für Vereine

     bzw. Landesfachverbände des ÖBFK ausgetragen haben. Jede Nominierung zählt soviel

     wie ein Kampf.

5.    Die Ausländerregelung gilt nur für Staatsmeisterschaften der Allg. Klasse, nicht für

     Österr. Meisterschaften der Schüler, Jugend und Junioren.

 

 

Österreichischer Bundesfachverband für Kickboxen

 

                                                                                         Mit sportlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                     Peter Land

                                                                                                     Präsident